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AGB

COWORKING SPACE MERZIG

Finance-Blueprint GmbH · Torstraße 41 · 66663 Merzig · kontakt@coworking-merzig.de

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für alle Dienstleistungen der Finance-Blueprint GmbH (Coworking Space Merzig)

Stand: Juni 2026

 

Übersicht

  • Teil A – Allgemeine Bestimmungen (gelten für alle Vertragsverhältnisse)

  • Teil B – Besondere Bestimmungen je Dienstleistung:

    • B.1 Geschäftsadresse (Virtual Office)

    • B.2 Coworking-Arbeitsplatz

    • B.3 Meetingraum / Konferenzraum

    • B.4 Privat-Büro

    • B.5 Eventraum

Bei Widersprüchen zwischen Teil A und Teil B gehen die Regelungen in Teil B für die jeweils betroffene Dienstleistung vor. Ein individuell geschlossener Vertrag (z. B. Nutzungsvertrag Geschäftsadresse) geht beiden Teilen vor.

 

 

A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für sämtliche – auch zukünftige – Vertragsverhältnisse zwischen der Finance-Blueprint GmbH („Anbieter“) und ihren Kunden („Nutzer“) über jede Art der von der Finance-Blueprint GmbH am Standort Coworking Space Merzig erbrachten Leistungen, insbesondere Geschäftsadresse, Coworking-Arbeitsplätze, Meetingräume und Tagestickets.

 

§1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Nutzer über die in Teil B beschriebenen Dienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB ergänzen einen ggf. individuell geschlossenen Vertrag (z. B. den Nutzungsvertrag Geschäftsadresse). Bei Widersprüchen hat der individuelle Vertrag Vorrang vor diesen AGB.

 

§2 Vertragsschluss / Nutzungszweck

(1) Der Vertrag kommt durch beidseitige Bestellbestätigung, Unterzeichnung eines Nutzungsvertrags oder – bei Tagestickets und kurzfristigen Buchungen – durch Buchungsbestätigung zustande, auch in digitaler Form.

(2) Die beiderseitigen Vertragspflichten beginnen zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt genannt, beginnt der Vertrag mit der erstmaligen Leistungserbringung.

(3) Die Leistungen werden, sofern nicht abweichend vereinbart, zum jeweils vertraglich festgelegten Nutzungszweck erbracht. Eine Nutzungsänderung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(4) Der Nutzer holt alle für seinen Geschäftsbetrieb erforderlichen behördlichen Genehmigungen auf eigene Kosten ein, soweit diese seine Person oder sein Unternehmen betreffen.

(5) Dem Nutzer wird kein Konkurrenzschutz gewährt.

 

§3 Preise, Fälligkeit und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Sofern im Vertrag keine Preise genannt sind, gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Anbieters.

(3) Wiederkehrende Gebühren (z. B. für Geschäftsadresse oder Coworking-Abonnements) werden monatlich im Voraus zum 1. des Monats fällig und sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Einmalige Leistungen (z. B. Tagestickets, Meetingraum-Einzelbuchungen) sind sofort bei Buchung bzw. vor Nutzungsbeginn zur Zahlung fällig.

(4) Zahlungen erfolgen nach Wahl des Nutzers per Überweisung, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal. Bei SEPA-Lastschrift gilt eine Vorankündigungsfrist von 5 Tagen vor Einzug. Bei Zahlung per Kreditkarte oder PayPal können geringe, vom jeweiligen Zahlungsdienstleister abhängige Transaktionsgebühren anfallen, auf die der Anbieter vorab hinweist.

(5) Bei Rückläufer einer Lastschrift oder Ablehnung einer Kartenzahlung aus Gründen, die der Nutzer zu vertreten hat, kann der Anbieter die ihm dadurch entstehenden Gebühren sowie eine angemessene Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung stellen.

(6) Wiederkehrende Gebühren können jährlich, frühestens nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsbeginn, um bis zu 5 % erhöht werden. Eine Erhöhung wird dem Nutzer mindestens 6 Wochen vorher schriftlich (auch per E-Mail) angekündigt. Der Nutzer hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung.

(7) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

(8) Bei Zahlungsrückstand von mehr als 4 Wochen (bei wiederkehrenden Leistungen) ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen.

 

§4 Identitätsprüfung (Geldwäschegesetz)

(1) Soweit gesetzlich erforderlich – insbesondere bei Verträgen über eine Geschäftsadresse – ist der Anbieter gemäß §2 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, die Identität des Nutzers vor Vertragsbeginn zu prüfen.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich in diesem Fall, eine Kopie eines gültigen Lichtbildausweises sowie – bei Unternehmen – einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen.

(3) Die Unterlagen werden gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht für 5 Jahre nach Vertragsende gespeichert und anschließend vernichtet.

 

§5 Pflichten des Nutzers (allgemein)

  • Die Leistungen dürfen ausschließlich für legale Geschäftszwecke genutzt werden.

  • Der Nutzer informiert den Anbieter unverzüglich über Änderungen seiner Kontaktdaten.

  • Im Coworking Space ist Rücksicht auf andere Nutzer zu nehmen; Lärm- und Geruchsbelästigungen sind zu vermeiden.

  • Bauliche Veränderungen oder Installationen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht zulässig.

  • Eine Überlassung gebuchter Leistungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

 

§6 Kündigung / Vertragsende (allgemein)

(1) Sofern in Teil B oder im individuellen Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, kann ein Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsrückstand von mehr als 4 Wochen,

  • rechtswidriger oder behördlich beanstandeter Nutzung der Leistung,

  • wiederholten, trotz Abmahnung fortgesetzten Vertragsverstößen.

(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform; eine Kündigung per E-Mail ist ausreichend.

 

§7 Widerrufsrecht (Fernabsatz)

(1) Sofern ein Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. online oder per E-Mail) geschlossen wurde, steht dem Nutzer ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Leistungserbringung, sofern der Nutzer dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und sein Wissen über den damit verbundenen Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat.

 

§8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Im Übrigen haftet der Anbieter für Schäden im Zusammenhang mit seinen Leistungen – einschließlich Coworking-Leistungen, Postdienstleistungen, Meetingraum- und Tagesticket-Nutzung – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht (z. B. Produkthaftungsgesetz, Geldwäschegesetz oder DSGVO) entgegensteht.

(3) Der Nutzer haftet für Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm eingeladene Besucher schuldhaft verursacht werden. Ein Schaden ist dem Anbieter unverzüglich zu melden.

(4) Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Leistungen durch den Nutzer entstehen.

 

§9 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Nutzers werden ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter www.coworking-merzig.de/datenschutz.

 

§10 Vertragsänderungen, Schriftform, Salvatorische Klausel

(1) Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer mit angemessener Frist (mindestens 6 Wochen) vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

(2) Änderungen und Ergänzungen eines individuellen Vertrages bedürfen der Schriftform.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort ist Merzig.

(3) Ist der Nutzer Unternehmer im Sinne des §14 BGB, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, soweit gesetzlich zulässig, Merzig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

 

 

B. BESONDERE BESTIMMUNGEN

Die Allgemeinen Bestimmungen (Teil A) gelten für alle nachfolgend aufgeführten Vertragsverhältnisse. Die nachfolgenden Regelungen gelten ergänzend zu Teil A für die jeweils genannte Dienstleistung.

 

B.1 Geschäftsadresse (Virtual Office)

§1 Gegenstand

(1) Gegenstand ist die Bereitstellung einer Geschäftsadresse zur Nutzung im Impressum, auf Geschäftspapieren, bei Handelsregister- und Gewerbeanmeldungen sowie zur Entgegennahme von Postsendungen.

(2) Die Einzelheiten – insbesondere Tarif, Laufzeit, Postvollmacht und Widerrufsbelehrung – regelt der gesondert abzuschließende Nutzungsvertrag Geschäftsadresse, der dieser AGB als individuelle Vereinbarung vorgeht.

§2 Ergänzende Pflichten

  • Der Nutzer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht berechtigt, weitere Unternehmen oder Firmen unter derselben Adresse anzumelden.

  • Eingehende Post wird regelmäßig abgeholt bzw. eine Weiterleitung beauftragt.

  • Bei Vertragsende ist die Adresse unverzüglich aus allen öffentlichen Registern, dem Impressum und sonstigen Geschäftsunterlagen zu entfernen; der Anbieter kann eingehende Fehlpost für bis zu 4 Wochen nach Vertragsende kostenfrei retournieren oder vernichten lassen.

 

B.2 Coworking-Arbeitsplatz

§1 Gegenstand

(1) Gegenstand ist die Nutzung eines oder mehrerer Arbeitsplätze im Coworking-Bereich des Anbieters gemäß der gebuchten Mitgliedschaft (z. B. Tages-, Wochen- oder Monatskontingent).

(2) Die allgemeinen Flächen (Flur, Küche, Sanitäranlagen, Lounge) werden zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung mit anderen Nutzern überlassen. Der Anbieter ist zu angemessenen Nutzungseinschränkungen berechtigt (z. B. Belegungspläne, Ruhezeiten).

§2 Öffnungszeiten und Zugang

Der Zugang erfolgt während der jeweils angegebenen Öffnungszeiten des Coworking Space Merzig bzw. – bei vereinbartem 24/7-Zugang – mittels persönlicher Zugangsberechtigung (Schlüssel oder Zugangscode). Verlust der Zugangsberechtigung ist dem Anbieter unverzüglich zu melden; Ersatzkosten trägt der Nutzer.

§3 Hausordnung

  • Rauchen ist in den Innenräumen nicht zulässig.

  • Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Anbieter erlaubt.

  • Eigene große Elektrogeräte (z. B. Kocher, Mikrowellen) dürfen ohne Zustimmung des Anbieters nicht betrieben werden.

  • Persönliche Gegenstände sind auf eigenes Risiko im Coworking Space zu belassen, soweit kein Schließfach gebucht wurde.

§4 Kündigung

Monatliche Coworking-Mitgliedschaften können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Tages- und Wochenkontingente enden automatisch mit Ablauf des gebuchten Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

 

B.3 Meetingraum / Konferenzraum

§1 Gegenstand

Gegenstand ist die zeitlich begrenzte, stunden- oder tageweise Nutzung eines Meeting- oder Konferenzraums gemäß Buchung.

§2 Buchung und Zahlung

(1) Die Buchung erfolgt online, per E-Mail oder telefonisch unter Angabe von Datum, Uhrzeit und gewünschter Raumkapazität.

(2) Die Gebühr für die Raumnutzung ist vollständig vor Nutzungsbeginn zur Zahlung fällig. Erfolgt keine Zahlung, ist der Anbieter nicht verpflichtet, den Raum zur Verfügung zu stellen.

(3) Zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen (z. B. Catering, Technik) werden im Anschluss an die Nutzung gemäß aktueller Preisliste abgerechnet.

§3 Stornierung

  • Stornierungen bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin sind kostenfrei.

  • Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin wird eine Gebühr in Höhe von 50 % der Buchungssumme fällig.

  • Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung wird die volle Buchungssumme fällig.

§4 Nutzungsregeln

Der Raum ist nach Nutzung in ordentlichem Zustand zu verlassen. Schäden an Mobiliar oder Technik, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, sind vom Nutzer zu ersetzen.

 

B.4 Privat-Büro

§1 Gegenstand

(1) Gegenstand ist die Überlassung eines abgeschlossenen, dem Nutzer zur alleinigen Nutzung zugewiesenen Büroraums innerhalb des Coworking Space Merzig.

(2) Die allgemeinen Flächen (Flur, Küche, Sanitäranlagen, Empfangsbereich) werden zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung mit anderen Nutzern überlassen.

(3) Die konkret zugewiesene Büroeinheit ergibt sich aus der Buchung bzw. dem individuellen Vertrag. Der Anbieter ist berechtigt, dem Nutzer aus betrieblichen Gründen eine andere, in Art, Größe und Ausstattung vergleichbare Büroeinheit zuzuweisen; die Umsetzung wird mit einer Frist von mindestens 10 Werktagen angekündigt.

§2 Zustand und Nutzung

(1) Der Nutzer übernimmt den Raum in einem dem Übergabeprotokoll entsprechenden, ordnungsgemäßen Zustand und verpflichtet sich, Raum und Mobiliar pfleglich zu behandeln.

(2) Bauliche Veränderungen, Um- oder Einbauten sowie Installationen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht zulässig.

(3) Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

(4) Namens- und Werbeschilder werden ausschließlich an den vom Anbieter dazu vorgesehenen Flächen angebracht.

§3 Zugang und Schlüssel

Der Nutzer erhält für die Vertragsdauer Schlüssel bzw. eine Zugangsberechtigung zum gebuchten Büroraum. Verlust ist dem Anbieter unverzüglich zu melden; Ersatzkosten für Schlüssel oder Schließanlagen-Änderungen trägt der Nutzer.

§4 Rückgabe

(1) Bei Vertragsende ist der Büroraum besenrein und frei von persönlichen Gegenständen zurückzugeben. Schäden, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, sind vom Nutzer zu beseitigen oder zu ersetzen.

(2) Vom Nutzer angebrachte Schilder, Einbauten oder Installationen sind auf dessen Kosten zu entfernen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Über die Rückgabe wird ein gemeinsames Rückgabeprotokoll erstellt.

 

B.5 Eventraum

§1 Gegenstand

Gegenstand ist die zeitlich begrenzte, stunden- oder tageweise Nutzung des Eventraums für Veranstaltungen, Workshops, Präsentationen oder vergleichbare Zwecke gemäß Buchung.

§2 Buchung, Zahlung und Teilnehmerzahl

(1) Die Buchung erfolgt unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsart und voraussichtlicher Teilnehmerzahl. Die maximale Teilnehmerzahl richtet sich nach der jeweils gültigen Raumkapazität und ist verbindlich einzuhalten.

(2) Die Nutzungsgebühr ist vollständig vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen ab einer Gebühr von 500,00 € kann der Anbieter eine Anzahlung von bis zu 50 % bei Buchungsbestätigung verlangen.

(3) Zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen (z. B. Catering, Technik, Auf- und Abbauservice) werden im Anschluss an die Veranstaltung gemäß aktueller Preisliste abgerechnet.

§3 Stornierung

  • Stornierungen bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin sind kostenfrei.

  • Bei Stornierung zwischen 14 und 3 Tagen vor dem Termin wird eine Gebühr in Höhe von 50 % der Buchungssumme fällig.

  • Bei Stornierung innerhalb von 3 Tagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird die volle Buchungssumme fällig.

§4 Nutzungsregeln und Haftung

(1) Der Nutzer ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung, die Einhaltung der Hausordnung sowie ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. GEMA, Veranstaltungsanmeldung) selbst verantwortlich.

(2) Der Eventraum ist nach der Veranstaltung in dem bei Übernahme vorgefundenen Zustand zu verlassen. Schäden an Mobiliar, Technik oder Bausubstanz, die über die gewöhnliche Nutzung hinausgehen, sind vom Nutzer zu ersetzen.

(3) Bringt der Nutzer eigene Caterer, Dienstleister oder technisches Equipment mit, hat er deren ordnungsgemäßes Verhalten und den fachgerechten Umgang mit den Räumlichkeiten sicherzustellen.

(4) Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Teilnehmern empfiehlt der Anbieter dem Nutzer den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung; auf Verlangen ist ein Nachweis vorzulegen.

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